Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Energiebereich

Die EU-Kommission hat im Bereich Klima und Energie mehrere EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet oder vorangetrieben. Der Gang vor den Gerichtshof droht Österreich mit dem zweiten Mahnschreiben in Sachen Energieeffizienz und radioaktive Abfälle. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, der EU-Kommission zufriedenstellend zu antworten.

Bei der Energieeffizienz geht es um zwei Bereiche: Erstens fordert die Brüsseler Behörde unter anderem Österreich auf, Änderungen bei der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umzusetzen. Darin wurden beispielsweise Mindestanforderungen für neue Gebäude zu Elektromobilität festgelegt.

Zweitens ist Österreich säumig in der Umsetzung der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht. Diese sieht unter anderem ein verbindliches Energieeffizienzziel von mindesten 32,65 Prozent bis 2030 vor.

Ein zweites Mahnschreiben ging an Österreich auch wegen des Umgangs mit radioaktivem Abfall. Mitgliedsstaaten seien verpflichtet, „nationale Programme für die Entsorgung aller abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle“ zu erstellen und durchzuführen, so die EU-Kommission. Österreichs Programm stehe jedoch nicht im Einklang mit der entsprechenden Richtlinie.

Mahnbrief zu Stromversorgungssicherheit

Vor dem Hintergrund der Energiekrise nicht weniger brisant: Bei der Stromversorgungssicherheit liegt ein erster Mahnbrief vor. Denn Österreich hat laut der EU-Behörde keinen Risikovorsorgeplan im Elektrizitätssektor mit Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Stromversorgungskrisen vorgelegt – und ist damit der entsprechenden Verordnung nicht nachgekommen.

Innerhalb von zwei Monaten muss Österreich nun auch hier einen Plan nachreichen. Andernfalls kann die EU-Behörde das Verfahren vorantreiben.