Verordnung zu Zuschuss für Ökostromerzeuger in Kraft

In sieben Jahren soll Österreich nur noch Strom aus erneuerbarer Energie produzieren. Die Bundesregierung hat daher im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) eine Verordnung erlassen, mit der Betreiber von Ökostromanlagen einen Zuschuss zur Erzeugung bekommen, wenn die Marktpreise zu niedrig sind. Damit soll der Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich vorangetrieben werden.

Diese Marktprämienverordnung ist heute in Kraft getreten, teilte das Klimaministerium mit. Erstmals werde die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre festgeschrieben. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen Kontingente von je 700 Megawatt Photovoltaik, 15 Megawatt Biomasse und 1,5 Megawatt Biogas zur Verfügung. Dazu kommen 2022 390 Megawatt Windkraft und 90 Megawatt Wasserkraft sowie 2023 400 Megawatt Windkraft und 170 Megawatt Wasserkraft zur Stromerzeugung, so das Ministerium.

„Die Marktprämienverordnung ist ein zentraler Baustein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich weiter voranzutreiben“, so Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) in der Aussendung.