Kalte Progression: Finanzausschuss beschließt Abschaffung

Im Finanzausschuss ist heute die Abschaffung der kalten Progression beschlossen worden. Die schleichende Steuererhöhung wird mit 1. Jänner des kommenden Jahres abgeschafft. Konkret bedeutet das, dass vom Lohn künftig mehr übrig bleibt.

Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig – im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. So steigen alle Tarifstufen in den kommenden Jahren um den Inflationswert.

Als Grundlage für die Erhebung der Inflation haben IHS und WIFO einen Steuerprogressionsbericht vorgelegt. Dieser Bericht weist für den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 eine Inflation von 5,2 Prozent aus. Daraus ergibt sich, dass die Menschen mit der Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr um 1,85 Mrd. Euro entlastet werden.

„Mit der Abschaffung der kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr netto vom Brutto bleibt“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Regierung und FPÖ dafür, SPÖ und NEOS dagegen

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie die oppositionelle FPÖ stimmten für den Gesetzesentwurf. ÖVP und Grüne sahen in der Abschaffung der kalten Progression einen historischen Schritt. Gegen den Antrag stimmte NEOS, das eine automatische Vollanpassung fordert. Auch die SPÖ verweigerte die Zustimmung, der Sozialdemokratie fehlt es an konkreten Regeln für das restliche Drittel ebenso wie an einer Gegenfinanzierung.