Neue Verordnung mit strengeren Regeln für Welpenhandel

Für den Welpenhandel gelten in Österreich künftig strengere Regeln. Vor allem Fälle von Handel mit kranken Tieren, die zu früh von der Mutter getrennt werden, sollen mit einer neuen Verordnung unterbunden werden.

„Illegaler Welpenhandel verursacht jede Menge Tierleid. Die Tiere werden oft in Hinterhöfen gezüchtet, zu früh von der Mutter getrennt und auf quälerische Art transportiert“, hieß es in einer Aussendung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), der auch die Tierschutzagenden innehat. Ein zweites Tierschutzpaket, das sich dem Schutz der Heimtiere widmet, wird dem Ministerium zufolge derzeit ausgearbeitet.

Mindestalter für Einfuhr angehoben

Mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) wird nun das Mindestalter für die Einfuhr von Welpen auf 16 Wochen festgelegt. Das erschwere den Handel, schütze die Tiere und reduziere nicht zuletzt Gesundheitsgefahren für den Menschen.

Künftig ist die Einreise von Welpen nach Österreich erst gestattet, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Da Welpen erst ab einem Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen. Ausnahmen sind nur für Diensthunde des Bundes und für einzelne Tiere, die aus besonderen Gründen nach Österreich gebracht werden sollen, vorgesehen.

Die Verschärfung wurde bereits Ende September 2021 vorgestellt und in Begutachtung geschickt. Zahlreich eingegangene Stellungnahmen von Hundehaltern machten eine Präzisierung der Ausnahme für einzelne Tiere nötig. Die Verordnung wurde heute, 4. Oktober, kundgemacht und tritt 14 Tage später in Kraft.