EU-Gutachten: Kein Schadenersatz nach Post-Datenskandal

Einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge kann ein Österreicher nicht auf Schadenersatz wegen des Datenskandals bei der Österreichischen Post hoffen.

Wenn ihm kein wirklicher Schaden entstanden sei, habe er trotz Datenschutzverletzung keinen Anspruch auf Zahlung, sagte Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona heute in Luxemburg in seinen Schlussanträgen.

Parteipolitische Präferenzen vermutet

Die Post hatte im Jahr 2019 Informationen zu den parteipolitischen Präferenzen der gesamten Bevölkerung gesammelt. Mit Hilfe eines Algorithmus definierte sie Zielgruppenadressen. So wollte sie Werbekunden den Versand von zielgerichteter Werbung ermöglichen.

Den Kläger schätzte sie als der FPÖ nahestehend ein. Dieser hatte nicht in die Speicherung seiner Daten eingewilligt. Er zog in Österreich vor Gericht und forderte immateriellen Schadenersatz von 1.000 Euro. Die Zuordnung als FPÖ-nah hält er für beleidigend und auch kreditschädigend, Sympathie für Parteien am rechten Rand sei ihm fern.

Fall wanderte durch Instanzen

In den ersten Instanzen in Österreich hatte seine Klage keinen Erfolg, woraufhin er Revision beim Obersten Gerichtshof in Wien einlegte.

Dieser fragte den EuGH, ob bei Verletzung des Datenschutzes auch dann Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Betreffende keinen Schaden erlitt. Das verneinte Sanchez-Bordona nun. Die bloße Verletzung der Datenschutzgrundverordnung und Ärger darüber reichten für die Anerkennung eines Schadens nichts aus.

Das nationale Gericht müsse herausfinden, ob der Unmut im Einzelfall doch als immaterieller Schaden betrachtet werden könne – das sei eine komplizierte, schwierige Aufgabe. Der Generalanwalt verwies auch auf andere Möglichkeiten, sich zu wehren – etwa durch Beschwerden bei einer Aufsichtsbehörde oder das Recht auf Löschung von Daten.