Klimaministerium will Energielenkungsgesetz reformieren

Das Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne) will das Energielenkungsgesetz reformieren. In der geplanten weiteren Novelle soll das Gesetz grundlegend adaptiert werden, sodass es nicht nur bei kurzfristigen Störungen, sondern auch bei länger anhaltenden Krisen sein Ziel erfüllt.

Über Inhalte will man im Ministerium noch nicht sprechen, weil man sich in einem sehr frühen Stadium der Arbeiten befinde, wie es zur APA hieß. Dem „Standard“ liegt ein erster Entwurf vor.

„Die Arbeiten dafür laufen aktuell im Ministerium – sind aber noch nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher auf APA-Anfrage.

„Maßnahmen zur Prävention von Störungen“

Laut einem Artikel des „Standard“ (Donnerstag-Ausgabe) soll das Gesetz um einen neuen Abschnitt erweitert werden, der „Maßnahmen zur Prävention von Störungen der Energieversorgung“ vorsieht. Dazu gehören Maßnahmen zur Einsparung und Reduktion von festen oder flüssigen Energieträgern ebenso wie von Elektrizität, Erdgas und Wärme „insbesondere in Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden, Bauten auf öffentlichem Grund sowie in Unternehmen“, wie es heißt.

Vorgeben können will das Ministerium weiters Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie „Abweichungen, Ausnahmen oder Anweisungen für die Betriebsweise von Anlagen“ oder Abweichungen von Emissionsgrenzwerten. Auch Höchstgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen sollen im Energienotfall gedrosselt werden können, was im Fall des Falles schon jetzt möglich ist.

Bericht: Industrievertreter skeptisch

Der „Standard“ zitiert Industrievertreter, die die weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten skeptisch sehen. Bis dato liege ein Energielenkungsfall erst bei einer eingetretenen Störung vor, künftig sollen gravierende Eingriffe in Eigentums- und Persönlichkeitsrechte bereits „zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Störung“ möglich sein. Das sollte grundsätzlich nicht einem Ministerium allein vorbehalten sein, so die Kritik.

Wie die Zeitung weiter schreibt, könnten die Entschädigungen, wie sie derzeit für die Umrüstung von Gas auf Öl oder Kohle im Gasnotfall vorgesehen sind, zurückgenommen werden. Falls es doch Entschädigungen geben soll, würde das in Ausnahmefällen mittels Verordnung festgelegt werden.

Vorsorgen will man laut dem Erstentwurf offenbar auch für Zufallsgewinne, wie sie Stromversorger aufgrund der aktuellen Marktstörungen verbuchen. Wann die Novelle in Begutachtung gehen soll, ließ das Klimaministerium gegenüber der APA offen.