Hofburg-Wahl: Amtliches Ergebnis am 17. Oktober

Alexander Van der Bellen hat sich zwar schon im ersten Wahlgang den Verbleib in der Hofburg gesichert. Aber seine zweite Amtszeit beginnt erst, wenn die erste endet. Wie vor sechs Jahren wird er am 26. Jänner vor der Bundesversammlung angelobt.

Der große Abstand zur Wahl ist einerseits nötig, um genug Zeit für eine allfällige Stichwahl zu haben – und andererseits, damit der Verfassungsgerichtshof noch vor dem geplanten Angelobungstermin über eine Anfechtung entscheiden kann.

Ob es wieder eine Anfechtung gibt, weiß man spätestens am 24. Oktober – und, ob eine solche erfolgreich war, vier Wochen später.

Heute Auswertung der Briefwahl

Vorerst muss aber heute die Briefwahl ausgewertet werden. Danach verlautbaren die Landeswahlbehörden die jeweiligen Ergebnisse. Bezweifeln Kandidaten die „ziffernmäßigen Ermittlungen“ der Landeswahlbehörden, können deren Zustellungsbevollmächtigte binnen 48 Stunden (also bis Mittwoch) schriftlich bei der Bundeswahlbehörde Einspruch einlegen. Dabei geht es nicht um die Auszählung, sondern nur die Berechnung des Ergebnisses.

Am 17. Oktober tagt die Bundeswahlbehörde und verlautbart – nach allfälligen Korrekturen – das „amtliche“ Endergebnis, per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums bzw. im Internet. Ab diesem Zeitpunkt können Kandidaten die Wahl beim VfGH anfechten. Sie haben dafür eine Woche lang Zeit, bis 24. Oktober um Mitternacht.