Das Kuvert und der Stimmzettel einer Wahlkarte für die Wahl des Bundespräsidenten
APA/Barbara Gindl
Nächste Schritte

Briefwahlstimmen entscheiden Platz drei

Alexander Van der Bellen hat sich am Sonntag im ersten Wahlgang zum zweiten Mal das Amt des Bundespräsidenten gesichert. Ihm stehen bis zum Beginn seiner neuen Amtszeit im Jänner noch einige formale Schritte bevor. Für zwei andere Kandidaten wird es am Montag noch einmal interessant, wenn die rund 850.000 Briefwahlstimmen ausgewertet werden. Sie entscheiden, wer auf Platz drei landet.

In den Wahllokalen wurden am Sonntag 3.340.609 Stimmen abgegeben. Sie wurden bereits gezählt. Ausständig sind aber noch die geschätzten 850.000 Briefwahlstimmen, die etwa einem Fünftel der Gesamtstimmen entsprechen. Am Montag werden auch sie ausgezählt, danach verlautbaren die Landeswahlbehörden die jeweiligen Ergebnisse.

Die Briefwahlstimmen geben den Ausschlag in der Frage, wer final auf Platz drei landet. Derzeit besetzt der Rechtsanwalt und Ex-„Kronen Zeitung“-Kolumnist Tassilo Wallentin (8,39 Prozent) diesen Platz – doch Bierpartei-Chef Dominik Wlazny (8,23 Prozent) folgt ihm mit hauchdünnem Abstand. Die Hochrechnerinnen und Hochrechner gehen davon aus, dass Bierpartei-Chef Wlazny bessere Chancen hat, von der Briefwahl noch einmal zu profitieren, entsprechend könnte sich an der Reihung noch etwas ändern.

Hochrechnung BP22
ORF/SORA

Eine adaptierte SORA/ORF-Hochrechnung sieht Wlazny mit 8,4 Prozent auf Platz drei, Wallentin kommt dieser zufolge auf 8,3 Prozent. Es bleibt also knapp. Eine für die APA erstellte Hochrechnung der ARGE Wahlen ortete einen größeren Abstand, sie sieht Wlazny bei 8,74 Prozent deutlicher vor Wallentin (8,01 Prozent).

Wlazny hatte vor allem in Wien gut abgeschnitten. Er bekam 10,85 Prozent der Urnenwahlstimmen. Fraglich ist, ob er dem FPÖ-Kandidaten Walter Rosenkranz noch den zweiten Platz in Wien abringen kann. Hier sind sich die Hochrechner nicht einig.

Die ARGE Wahlen sieht Wlazny mit 11,3 Prozent vor Rosenkranz mit 10,7. In der SORA/ORF-Hochrechnung für Wien kann sich Rosenkranz allerdings knapp (74.228 Stimmen) vor Wlazny (74.063) halten – beide hätten 10,9 Prozent. Wlaznys Abschneiden ist vor allem im Hinblick auf kommende Wahlen interessant. Politikberater Thomas Hofer sieht hier für Wlazny durchaus Chancen, falls er antreten sollte – mehr dazu in wien.ORF.at.

Auch Van der Bellen profitiert von Briefwahl

Wie schon 2016 wieder sehr stark von der Briefwahl profitieren wird Van der Bellen. Sein österreichweiter Stimmenanteil wird ansteigen, von 54,6 auf 56,2 oder 56,3 Prozent. Traditionellerweise schwach schneidet bei den Briefwählern die FPÖ ab – somit wird auch das Ergebnis von Rosenkranz (am Sonntag 19,09) letztlich deutlich geringer ausfallen: 17,7 Prozent weist die ARGE Wahlen aus, 17,9 Prozent SORA.

Ergebnis Bundesland Wien Bundespräsidentschaftswahl 2022
Bundeswahlbehörde

Ebenso auf einen am Ende geringeren Stimmenanteil einstellen müssen sich Wallentin, der frühere FPÖ/BZÖ-Politiker Gerald Grosz, MFG-Chef Michael Brunner und Schuhfabrikant Heinrich Staudinger. Einen deutlichen Sprung nach oben machen wird die Wahlbeteiligung: Aus den mageren 52,50 Prozent vom Sonntag sollten rund 65 Prozent werden. Bei der letzten Wahl im Jahr 2016 lag die Beteiligung im ersten Wahlgang bei 68,5 Prozent.

Angelobung am 24. Jänner

Fix ist jedenfalls: Van der Bellen steuert auf seine zweite Amtszeit zu. Davor muss aber seine erste noch enden. Wie vor sechs Jahren wird er am 26. Jänner vor der Bundesversammlung angelobt. Der große Abstand zur Wahl ist einerseits nötig, um genug Zeit für eine etwaige Stichwahl zu haben – und andererseits, damit der Verfassungsgerichtshof noch vor dem geplanten Angelobungstermin über eine mögliche Anfechtung entscheiden kann.

Analyse der Wahl

Helma Poschner (ORF) spricht unter anderem über den Regierungsstil des wiedergewählten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen und wie dieser sich verändern wird. Außerdem schätzt sie ein, ob man den Kandidaten Dominik Wlazny bei künftigen Wahlen wiedersehen könnte.

Am 17. Oktober tagt die Bundeswahlbehörde und verlautbart – nach allfälligen Korrekturen – das „amtliche“ Endergebnis, per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums bzw. im Internet. Ab diesem Zeitpunkt können die Kandidaten die Wahl beim VfGH anfechten.

Die Kandidaten können theoretisch nach Auszählung aller Stimmen die „ziffernmäßigen Ermittlungen“ der Landeswahlbehörden bezweifeln. Dann können deren Zustellungsbevollmächtigte binnen 48 Stunden (also bis Mittwoch) schriftlich bei der Bundeswahlbehörde Einspruch einlegen. Dabei geht es nicht um die Auszählung, sondern nur um die Berechnung des Ergebnisses. Ob es wieder eine Anfechtung gibt, weiß man spätestens am 24. Oktober – und, ob eine solche erfolgreich war, vier Wochen später.