Stadt auf Mallorca darf Stierkampf nicht verbieten

Die Gemeinde Calvia im Südwesten Mallorcas muss gegen ihren Willen weiterhin die Austragung von Stierkämpfen zulassen. Das entschied das oberste Gericht der Balearen (TSJB), wie Regionalmedien heute unter Berufung auf Justizsprecher berichteten.

Der Beschluss der Gemeinde, sich zur „tierfreundlichen und stierkampffreien Stadt“ zu erklären, sei für nichtig erklärt worden. Das Gericht habe einer Klage der Stierkampfstiftung Fundacion Toro de Lidia stattgegeben. Die Begründung: Calvia habe die Kompetenzen der lokalen Regierungen überschritten.

Die linke Gemeindeverwaltung teilte in einer ersten Reaktion mit, man lehne den Stierkampf weiterhin ab und werde das Urteil prüfen. Die Stierkampffans jubelten unterdessen: „Keine Stadt oder Gemeinde, die sich gegen den Stierkampf aussprechen will, hat die rechtliche Möglichkeit, das zu tun oder den Stierkampf zu verbieten“, schrieb die Fundacion Toro de Lidia auf Twitter.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Stierkampfverbot einer spanischen Gemeinde von der Justiz des Landes gekippt wird. Auf Mallorca wurden zum Beispiel bereits die Rathäuser von Palma und Binissalem in die Schranken gewiesen. Da der Stierkampf in Spanien 2013 zum nationalen Kulturgut erklärt wurde, kann nach Auffassung der Justiz nur der Zentralstaat solche Verbote beschließen.