Buchpreis: Erhöhter Rabatt kommt doch nicht

Die ÖVP-Grünen-Regierung nimmt Abstand von der geplanten Erhöhung des Buchpreisrabatts für Bibliotheken auf 20 Prozent. Wie aus dem Gesetzesentwurf zur Buchpreisbindung, der heute im Ministerrat genehmigt wurde, hervorgeht, bleibt der mögliche Rabatt bei zehn Prozent. Während der Begutachtung hagelte es Kritik aus der Buchbranche.

Seit Jahren ist es Buchhändlern und Buchhändlerinnen möglich, öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken einen Rabatt von maximal zehn Prozent zu gewähren. Das Ministerium von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) wollte den Rabatt – für viele überraschend – auf 20 Prozent erhöhen.

Begründet wurde der Plan damit, dass bei Büchereien mit niedrigen Budgets der erhöhte Rabatt die „Zugänglichkeit, Verbreitung und Bekanntheit von Büchern“ verstärkten könnte. Der Nachlass sollte wiederum positive Effekte auf „die generelle Nachfrage nach Büchern“ nach sich ziehen, so das Ministerium Mitte September gegenüber ORF.at.

Kritik und Protest gegen Pläne

Die Buchbranche zeigte sich skeptisch und lehnte den erhöhten Rabatt vehement ab. Der Vorsitzende des Buchhändlerverbands und Geschäftsführer der Buchhandlung Heyn in Klagenfurt, Helmut Zechner, sprach gegenüber ORF.at von einer künftigen Rabattschlacht um das Kulturgut Buch. Auch die Arbeiterkammer lehnte den Vorschlag ab.

Selbst dem Ministerium war offenbar bewusst gewesen, dass die Kann-Bestimmung für ordentlich Diskussionen in der Branche sorgen wird. Hinter vorgehaltener Hand hieß es zuletzt, dass dafür die Begutachtung da sei: Stellungnahmen machen auf Dinge aufmerksam, die man vielleicht übersehen hat.

Im Ministerratsvortrag heißt es, dass der nunmehr vorliegende Entwurf „weitreichend die eingebrachten Stellungnahmen des Begutachtungsverfahrens“ berücksichtige. Insbesondere kleine Buchhändler und Buchhändlerinnen auf dem Land sorgten sich um ihre Existenz.

Schutz vor „Ausverkauf“

Die Überarbeitung des Buchpreisbindungsgesetz soll am 1. Jänner 2023 in Kraft treten – das Parlament muss die Regierungsvorlage noch beschließen. Mit der Preisbindung sollen in erster Linie Rabattschlachten im Handel verhindert werden. Setzt der Verleger bzw. der Importeur einen Mindestpreis für ein Buch fest, ist der Letztverkäufer daran gebunden.

Der Sinn hinter dieser Regel: Mit der verpflichtenden Preisbindung soll das Kulturgut Buch vor einem „Ausverkauf“ geschützt werden und die Vielfalt der Buchbranche erhalten bleiben. Gäbe es diese Bindung nämlich nicht, so die Argumentation und Sorge vieler Händler, könnten Handelsketten, die es sich leisten können, große Mengen an Büchern kostengünstiger bei ihren Lieferanten beschaffen und viel günstiger anbieten, als das ein kleines Buchgeschäft je könnte.

Die aktuelle Regierungsvorlage ähnelt im Großen und Ganzen dem bisherigen Gesetz aus dem Jahr 2000. Dieses wurde zuletzt 2014 novelliert. Neu ist insbesondere die Definition des Mindestpreises. Dieser soll nämlich nicht wie bisher als Netto-, sondern als Bruttopreis angegeben werden.