Sonderbetreuungszeit kehrt zurück

Die Sonderbetreuungszeit bei Coronavirus-Krankheitsfällen von Kindern kehrt zurück, und das sogar rückwirkend mit Schulbeginn. Einen entsprechenden Beschluss fällte der Nationalrat gestern Abend gegen Ende seiner nach mehr als zwölf Stunden abgeschlossenen Sitzung. Weiters beschlossen wurde, dass bei einer Kündigung Urlaub bis zu vier Wochen ausbezahlt werden soll.

Bei der Sonderbetreuungszeit geht es um Fälle, wo Kinder wegen ihrer Covid-Infektion nicht Kindergarten, Tageseltern, Schule oder Hort besuchen können. Eltern erhalten nun für die Betreuung bis zu drei Wochen frei, den Arbeitgebern werden die Kosten ersetzt. Die Regel gilt bis Ende des Jahres, was wiederum der SPÖ und der FPÖ missfiel, die einen unbefristeten Anspruch für wichtig empfunden hätten.

Ebenfalls beschlossen wurde (höchstgerichtlich vorgegeben), dass künftig auch Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet haben, eine finanzielle Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zusteht. Für das aktuelle Urlaubsjahr wird diese Bestimmung allerdings auf den EU-weit vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen beschränkt sein. Das wiederum kritisierten SPÖ und FPÖ, die den gesamten Urlaubsanspruch ausbezahlt sehen wollten.

Bußen bei Schwarzarbeit gelockert

Gelockert wurden Bußen bei aufgedeckter Schwarzarbeit. Derzeit werden sowohl der betroffene Betrieb als auch die betroffenen ausländischen Beschäftigten für ein Jahr für weitere Bewilligungen gesperrt, wenn sie mehr als einmal ohne aufrechte Beschäftigungsbewilligung wie etwa eine Rot-Weiß-Rot-Karte ertappt wurden.

Künftig soll dieser Automatismus fallen und dem Arbeitsmarktservice ein gewisser Spielraum bei minderschweren Gesetzesverletzungen eingeräumt werden, wenn glaubhafte Maßnahmen gegen weitere Verstöße eingeleitet wurden. SPÖ und FPÖ übten scharfe Kritik an dem Gesetz, NEOS stimmte hingegen wie bei der Urlaubsneuregelung mit der Koalition.