EuGH: Firma darf religiöse Kleidung bei Arbeit verbieten

Ein Unternehmen kann intern das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Zeichen verbieten, wenn die Regel auf alle Beschäftigten angewandt wird. Religion und Weltanschauung seien dabei ein und derselbe mögliche Diskriminierungsgrund, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.

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