Schmid belastet Kurz in Falschaussage-Causa

Der ehemalige Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid belastet Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auch in dessen Causa zu einer möglichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss. Kurz hatte verneint, mit Schmid vor dessen Bestellung zum Alleinvorstand der staatlichen Beteiligungsgesellschaft ÖBAG über diesen Sachverhalt gesprochen zu haben. Bei seiner Einvernahme durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft betonte Schmid, dass Kurz sehr wohl aktiv gewesen sei.

Kurz war im Juni 2020 Auskunftsperson im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss. Auf die Frage, ob die Planung, dass Schmid ÖBAG-Chef wird, von ihm ausgegangen war, sagte der damalige Kanzler: „Von mir ist das nicht ausgegangen, aber soweit ich mich erinnern kann, hat er (Schmid, Anm.) mich irgendwann davon informiert, dass er sich bewerben wird.“ Die WKStA ermittelt mittlerweile gegen Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussage und führt die beiden als Beschuldigte.

Belastende Aussagen

„Nein, das ist nicht richtig“, meint auch Schmid zu Kurz’ Aussage im U-Ausschuss. Die Planung sei „sehr wohl“ vom Ex-Kanzler ausgegangen.

Und noch mehr: „Meiner Ansicht nach hat mich Sebastian Kurz in mehrfacher Hinsicht in diesem Vorhaben unterstützt. Einerseits hat er meine Arbeit im Zuge der Strukturreform und dem Beteiligungsmanagement noch als Generalsekretär des BMF geschätzt und dies auch in seinem Umfeld kommuniziert. Weiters hat er mir auch medial dabei geholfen, nicht vorzeitig durch Medienberichte ‚verbrannt‘ zu werden.“

Aus Schmids Sicht war Kurz bei der ÖBAG-Postenbesetzung „viel stärker involviert, und wir haben uns regelmäßig über diese Themen ausgetauscht und dabei den Akt der Vorstandsbestellung häufig sogar schon in Gesprächen zugrunde gelegt, etwa als wir schon im Herbst 2018 über anstehende Hauptversammlungen und das Vorgehen im Frühling 2019 gesprochen haben oder als ich an ihn herangetreten bin und ihn aufgefordert habe, mich nicht zu einem Vorstand ohne Mandate zu machen“. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.