VfGH: OPEC-Ausnahme von Arbeitsrecht verfassungswidrig

Die Ausnahme der OPEC von der österreichischen Arbeitsgerichtsbarkeit ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfte den Staatsvertrag mit der Organisation erdölexportierender Länder, die ihren Sitz in Wien hat, und befand ihn teils für verfassungswidrig, so das Höchstgericht heute.

Die Prüfung wurde ausgelöst, nachdem ein gekündigter ehemaliger Mitarbeiter deswegen den VfGH angerufen hatte. Die OPEC will nun laut VfGH eigene Rechtsschutzgarantien schaffen.

Das Ölkartell OPEC genießt als internationale Organisation in Österreich Immunität. Sie kann daher nicht vor einem österreichischen Gericht geklagt werden, auch nicht in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Und dagegen kämpfte ein von der OPEC gekündigter ehemaliger Mitarbeiter seit Herbst 2019, wie damals ursprünglich die „Wiener Zeitung“ berichtet hatte.

Der VfGH hat nun erstmals einen Staatsvertrag – teilweise – für verfassungswidrig befunden. Zwei Bestimmungen im Amtssitzabkommen zwischen Österreich und der OPEC verstoßen demnach gegen das Grundrecht auf Zugang zu einem Gericht gemäß Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).