EuGH: Fluglinien haften auch für psychische Unfallfolgen

Fluglinien haften auch für psychische Unfallfolgen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen einer Reisenden und der Billigfluglinie Laudamotion (C-111/21). Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen.

Mehr dazu in noe.ORF.at