Fluglinien haften auch für psychische Unfallfolgen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil zu einem Rechtsstreit zwischen einer Reisenden und der Billigfluglinie Laudamotion (C-111/21). Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen.
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