Ärztebereitschaften: VfGH wies Klage des Burgenlands ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verfassungsklage der burgenländischen Landesregierung gegen das Ärztegesetz abgewiesen. Der Antrag habe sich als „unbegründet“ herausgestellt, teilte der VfGH heute mit.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte sich für verpflichtende statt freiwillige Bereitschaftsdienste der Ärzte an Wochenenden und Feiertagen ausgesprochen. Er wollte deshalb dagegen vorgehen, dass die Ärztekammer solche Fragen selbst regeln könne.

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