Matura: CoV-Sonderregeln laufen aus

Die meisten der aufgrund der CoV-Pandemie eingeführten Sonderregelungen bei der Matura laufen aus. Unter anderem entfallen die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde bei der schriftlichen Matura, die Ersatztermine bei Verhinderung sowie die mögliche Einschränkung der Themenbereiche bei der mündlichen AHS-Matura. Erhalten bleibt dagegen die Einrechnung der Jahresnoten in die Maturanoten, heißt es in einer Information an die Schulen.

„Zurück zur Normalität in neuer Stärke: Das gilt auch für die Schule“, schrieb Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP). „Wir werden in diesem Schuljahr daher auch wieder zur Normalität bei der Matura bzw. Abschlussprüfung zurückkehren.“ Den Schulen wurden die Regelungen gestern Nachmittag mitgeteilt.

Sukzessives Zurückfahren der Maßnahmen

In den vergangenen drei Schuljahren galten zahlreiche Änderungen bei der Matura. Viele davon, wie die nur freiwillige mündliche Matura, die Einschränkung auf maximal drei schriftliche Prüfungen oder die nur freiwillige Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeiten bzw. Diplomarbeiten sind bereits heuer bzw. im Vorjahr weggefallen.

Nun folgen auch die längere Arbeitszeit bei der schriftlichen Prüfung, die Ersatzterminregelung, die mögliche Kürzung der Themenbereiche bei der mündlichen AHS-Matura um bis zu ein Drittel und die Verlängerung der Abgabefrist für die vorwissenschaftlichen Arbeiten.

„Einige ursprünglich temporäre Änderungen haben sich jedoch bewährt und werden daher die Regel werden“, so Polaschek. „Wir werden etwa die Einberechnung der Jahresnote in die Maturanote beibehalten, um ein gesamthaftes und nicht nur punktuelles Leistungsbild des Abschlussjahres zu haben.“