Slowaken dürfen Regierung nicht per Referendum stürzen

Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik hat einen Versuch der Opposition untersagt, die amtierende Regierung durch eine Volksabstimmung zu stürzen. Mehr als 400.000 Wählerinnen und Wähler hatten im Sommer eine Petition der Oppositionspartei Richtung – Sozialdemokratie (Smer-SD) unterschrieben, in der die Abhaltung eines solchen Referendums verlangt wurde.

Das entspricht etwa zehn Prozent aller Wahlberechtigten. Die Höchstrichter entschieden jedoch heute, dass ein solches Referendum im Widerspruch zur Verfassung stehe.

Oppositionpolitiker kritisieren Höchstgericht

Erlaubt bleibt jedoch die Ausweichmöglichkeit, durch eine Volksabstimmung eine Änderung der Verfassung herbeizuführen. Damit könnte die Opposition zumindest für die Zukunft eine Möglichkeit schaffen, dass eine Wählermehrheit per Referendum eine vorzeitige Neuwahl erzwingt. Mehrere Oppositionspolitiker kritisierten die Entscheidung der Höchstrichter, weil den Wählern damit die Möglichkeit genommen werde, eine unfähige Regierung abzusetzen.

Die unpopulär gewordene konservativ-populistische Dreiparteienkoalition hat nach dem Regierungsaustritt einer liberalen Partei ihre Parlamentsmehrheit verloren. Sie konnte zuletzt aber bei für sie wichtigen Abstimmungen auf die Unterstützung parteiloser Abgeordneter zählen, die im Fall einer vorgezogenen Neuwahl den Verlust ihrer Parlamentssitze befürchten.

In jüngsten Umfragen kamen alle drei Regierungsparteien zusammen nur mehr auf eine Zustimmung von rund 15 Prozent. Ministerpräsident Eduard Heger lehnt einen Rücktritt und eine Neuwahl jedoch ab, weil aus seiner Sicht dadurch Extremisten und die „Mafia“ an die Macht kämen. Die Bezeichnung „Mafia“ verwenden Politiker der größten Regierungspartei Gewöhnliche Leute und unabhängige Persönlichkeiten (OLANO) für die bis 2020 regierenden Sozialdemokraten, denen sie Korruption vorwerfen.