Höheres Einstiegsgehalt soll öffentlichen Dienst attraktivieren

Die Bundesregierung will mit der zweiten Dienstrechtsnovelle dieses Jahres den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Pro Jahr will sie 58 Mio. Euro ressortübergreifend investieren „und damit vor allem jüngeren Menschen höhere Einstiegsgehälter bieten“, so der für öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).

Die demografische Entwicklung sei aber auch für den öffentlichen Dienst eine große Herausforderung, mit einem „umfangreichen Attraktivierungspaket“ soll deshalb vor allem neuen Kräften der Einstieg in den öffentlichen Dienst erleichtert werden.

Von der Erhöhung der Bezüge profitieren laut Kogler um die 21.000 Bedienstete sofort. Konkret vorgesehen sind in der Novelle (Begutachtungsfrist bis zum 8. November) höhere Einstiegsbezüge für Vertragsbedienstete im Verwaltungsdienst, was den öffentlichen Dienst vor allem bei Jüngeren gefragter machen soll.

Personalsenat entscheidet über OGH-Präsidium entscheiden

Teil der Novelle ist auch der neue Bestellungsmodus der OGH-Spitze: Bisher hatte das Justizministerium – anders als bei allen anderen Auswahl- und Ernennungsverfahren von Richterinnen und Richtern – das alleinige Vorschlagsrecht bei der Besetzung von Präsident bzw. Präsidentin und Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident. Daran gab es wiederholt Kritik etwa vom Europäischen Gerichtshof der Group of States Against Corruption (GRECO) und der Europäischen Kommission, wie in den Erläuterungen zur Novelle betont wird.

Um künftig „die richterliche Mitwirkung sicherzustellen“ soll auf die „bewährte Personalsenatssystematik“ zurückgegriffen werden. Bestehen soll der Senat aus den fünf gewählten Mitgliedern des Außensenats des Obersten Gerichtshofs und den drei gewählten Mitgliedern des Personalsenats des Obersten Gerichtshofs. Der Vorsitz geht an die in dieser Funktion dienstälteste Präsidentin bzw. den in dieser Funktion dienstältesten Präsident des Oberlandesgerichts.

Die Bestellungen am OGH würden damit „objektiver und transparenter“, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne). „Wir sorgen bei einem der höchsten Organe unseres Rechtsstaates dafür, dass nicht einmal mehr der Verdacht einer politischen Einflussnahme entstehen kann. Damit stärken wir das Vertrauen in die Justiz und deren Unabhängigkeit weiter“, so die Ministerin.