EuGH: Bürger müssen Daten einfach löschen lassen können

Wenn Telefonanbieter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden weitergeben, müssen sie für die Löschung sorgen, wenn die Betroffenen das verlangen. Egal, ob die Daten an Mitbewerber oder an Suchmaschinen gegangen sind. Eine Zustimmung zur Datenweitergabe können Kundinnen und Kunden auch im Nachhinein widerrufen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

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