Kurz-Anruf: Schmid ging von Aufnahme aus

Vergangene Woche ist bekanntgeworden, dass der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid in seinen Aussagen vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schwer belastet.

Kurz und sein Anwalt veröffentlichten daraufhin das Transkript eines heimlich aufgenommenen Telefonats zwischen Kurz und Schmid im Oktober 2021. Dieses sollte Kurz entlasten. Laut dem Telefonmitschnitt fragte Kurz mehrmals bei Schmid nach, wie man darauf komme, dass er in die Umfrage Affäre verwickelt sei. Und Schmid erklärte ihm in groben Zügen die Kooperation mit Meinungsforscherin Sabine Beinschab.

Schmid sprach mit WKStA über Telefonmitschnitt

Von Schmid und seinem Anwalt hieß es bisher, man wolle sich nicht öffentlich zu dem Telefonmitschnitt äußern. Wie das Ö1-Mittagsjournal heute berichtete, dürfte Schmid aber gegenüber der WKStA sehr wohl dazu Stellung genommen haben. Das geht aus dem entsprechenden Einvernahmeprotokoll hervor.

Bereits zwei Tage nach der Präsentation des Mitschnitts durch Kurz wurde Schmid von der WKStA dazu einvernommen. Dabei sagte Schmid aus, er sei zum Zeitpunkt des Telefonats davon ausgegangen, dass behördliche Telefonüberwachungen laufen. „Wir haben zwar bewusst nur mehr über Signal oder WhatsApp telefoniert und gechattet, dennoch wusste keiner, ob man nicht auch das überwachen kann“, so Schmid gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Schmid sagte gegenüber der WKStA auch, dass er bereits in den ersten Minuten des Telefonats den Eindruck gewonnen habe, dass Kurz das Telefonat aufzeichnen könnte. Er habe angenommen, dass es eine „Verteidigungsrede“ von Kurz für die möglicherweise überwachende Staatsanwaltschaft oder dessen eigene Aufnahme sei.

Schmid: Ausweichende Antworten wegen vermuteter Überwachung

Daraufhin habe er versucht auszuweichen, die Dinge kleinzureden, sagte Schmid. Die Staatsanwälte wollten darauf von Schmid wissen, warum er nicht klar formuliert habe, dass Kurz involviert gewesen sei. Schmid begründete seine ausweichenden Antworten mit der „extremen Drucksituation“ und der vermuteten Überwachung. „So eine Antwort wäre damals daher keinesfalls in Betracht gekommen, weil sie ja der gemeinsamen Verteidigungslinie widersprochen hätte“, so Schmid.

Schmid gab gegenüber der WKStA auch an, dass ihn Kurz bereits gleich nach den Hausdurchsuchungen – unter anderem bei der ÖVP – Anfang Oktober angerufen habe. Kurz habe ihm damals sinngemäß gesagt, dass er, Schmid, die Schuld auf sich nehmen müsse – und ihm auch einen entsprechenden Text diktiert.

Er habe zu Kurz gesagt, er müsse sich das überlegen. Sein Anwalt habe ihm aber davon dringend abgeraten, so Schmid. Kurz habe danach versucht, ihn mehrmals – über den Messanger-Dienst Signal – anzurufen. Er habe aber nicht zurückgerufen, so Schmid.

Sprecher sieht Kurz weiter entlastet

Ein Sprecher von Kurz erklärte heute in Reaktion auf die Aussagen von Schmid, man sei froh, dass die erfundenen Behauptungen von Schmid weiter in sich zusammenbrächen.

Es sei mittlerweile erwiesen, dass er der WKStA das Telefonat mit Kurz in seiner Kronzeugenaussage verschwiegen habe. Dessen Inhalt bringe Schmid „massiv in Bedrängnis“ und widerspreche „seinen Behauptungen vor der WKStA diametral“. „Der Versuch, seinen Kopf auch noch aus dieser Schlinge zu ziehen, werde scheitern“, so der Sprecher von Kurz.