U-Ausschuss: ÖVP gegen WKStA-Themenliste für Schmid-Befragung

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gestern eine Liste mit Themen für die Befragung von Thomas Schmid im U-Ausschuss an die Fraktionen übermittelt. Anlass war, dass die Ermittler befürchteten, ein Vorgreifen der Parlamentarier würde die Ermittlungen behindern.

Die WKStA ersuchte deshalb um Konsultation. Laut SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer kamen vier Fraktionen dem Wunsch nach, lediglich die ÖVP ist dagegen.

Die Anklagebehörde muss sich in dieser Frage aber auf die Kooperationsbereitschaft der Parteien verlassen. Darauf bestehen, dass bestimmte Fragen im U-Ausschuss nicht gestellt werden, kann sie nicht. Um eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, verlangt es Einstimmigkeit – also auch die Zustimmung der ÖVP.

SPÖ-Fraktionsführer Krainer kritisiert ÖVP-Vorgehen

Am Montag werde man sich erneut besprechen, so Krainer. Dass man Wünschen der Staatsanwaltschaft nachkomme, um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei eine „Golden Rule“ so Krainer. „Dass gerade die ÖVP hier Probleme macht, ist eigentlich skandalös.“

Krainer habe kein Problem mit der Liste der Staatsanwaltschaft, auch aus dem Grund, dass man sich vorbehalte, Schmid im Dezember erneut vorzuladen. Dann wird Schmid vor der WKStA zu allen Themenbereichen ausgesagt haben und im U-Ausschuss auch zu aktuell noch geschwärzten Passagen befragt werden können.

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger rechtfertigte die Entscheidung seiner Fraktion in einer Aussendung unterdessen so: „Strafrechtliche Ermittlungen dürfen durch den U-Ausschuss nicht behindert werden. Im österreichischen Verfassungsgefüge ist es aber schon noch das Parlament, dem die Kontrolle über die Vollziehung – und damit im Übrigen auch über die WKStA – zukommt, und nicht umgekehrt.“