Kindergeldrückzahlung: VfGH schützt Eltern besser

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schützt Eltern vor einer Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes, wenn sie dieses wegen eines Behördenfehlers irrtümlich bekommen haben, berichtete die „Presse“ (Montag-Ausgabe). Allerdings gewährte das Höchstgericht eine Übergangsfrist bis Ende Oktober 2023.

Wer beim Antrag auf Kinderbetreuungsgeld falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, muss das erhaltene Geld wieder zurückzahlen – daran wird auch nicht gerüttelt. Anders schaut es künftig aus, wenn die auszahlende Stelle irrtümlich den Anspruch bejaht und den Antragstellern mitteilt, dass und bis wann sie die begehrte Leistung erhalten – wenn also die Behörde an einer unberechtigten Auszahlung schuld ist.

Es geht laut „Presse“ um eine 2016 unter Rot-Schwarz eingeführte Möglichkeit, irrtümlich von der Krankenkasse ausgezahltes Kindergeld zurückzufordern, mit der eigentlich Ungerechtigkeit verhindert werden sollte. Der VfGH entschied nun aber, dass es sich um eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung handelt.