Justizministerin Alma Zadic
APA/Georg Hochmuth
Schmid im U-Ausschuss

Justizministerium schaltet VfGH ein

Der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, soll am Donnerstag im U-Ausschuss befragt werden – seit Tagen wird debattiert, zu welchen Themen. Mittwochvormittag reagierte das Justizministerium und brachte einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, berichtete das Ö1-Mittagsjournal. „Grundsätzlich ist es meine Pflicht als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass strafrechtliche Ermittlungen nicht gefährdet werden“, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befürchtet, dass Ermittlungen behindert und Verdächtige gewarnt werden könnten, wenn Schmid zu Themen befragt werde, zu denen er noch nicht einvernommen wurde. Mit dem Antrag soll das nun verhindert werden.

In einem Schreiben des Justizministeriums, das auch ORF.at vorliegt, wurde der Antrag mit dem „Schutz der Interessen der Strafverfolgungsbehörden“ begründet. Zadic stehe zu einer Befragung Schmids zu den im Vereinbarungsentwurf dargelegten Bereiche – darunter unter anderem das „Beinschab-Tool“ sowie die Einflussnahme auf Steuerverfahren von Siegfried Wolf und Rene Benko.

Befragung nur zu nicht ermittlungsgefährdenden Themen

Beim morgigen U-Ausschuss kann Schmid aufgrund des Antrags nun nur zu Themen einvernommen werden, die die Ermittlungen nicht gefährden. Eine Liste für jene Bereiche, wo keine Gefährdung vorliegt, liegt dem U-Ausschuss seit letzter Woche bereits vor. Das Justizministerium verweist in diesem Zusammenhang auf Paragraf 56 des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Dieser besagt vereinfacht gesagt, dass der U-Ausschuss keine Handlungen setzen darf, über die der VfGH noch nicht entschieden hat. Damit hätten Befragungen Schmids zu Bereichen, die strafrechtliche Ermittlungen gefährden könnten, im U-Ausschuss zu unterbleiben. Es wird erwartet, dass der VfGH innerhalb von vier Wochen entscheidet.

Dem Justizministerium obliege es, die Interessen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem U-Ausschuss wahrzunehmen. Trotz eindringlicher Hinweise auf eine drohende Ermittlungsgefährdung gebe es auch einen Tag vor der geplanten Befragung Schmids noch keine Einigung auf eine Vereinbarung der möglichen Themen. Es „erschien das gegenständliche Vorgehen die einzige dem Bundesministerium für Justiz offenstehende Möglichkeit, die laufenden Ermittlungen (…) zu schützen“.

In dem Antrag an den VfGH macht das Justizministerium einerseits geltend, dass die bestehende Konsultationsvereinbarung vom 3. März nicht umgangen werden darf. Diese sieht vor, dass nur jene Akten dem U-Ausschuss geliefert werden, die bereits (ungeschwärzt) der Akteneinsicht unterliegen. Und andererseits beantragt das Justizministerium eine neue Konsultationsvereinbarung für jene Bereiche, wo eine Ermittlungsgefährdung vorliegt. Hier soll der U-Ausschuss verpflichtet werden, eine solche abzuschließen. Der Antrag umfasst nur jene Bereiche, wo eine Gefährdung der Ermittlungen besteht, also nicht die Bereiche, wo die WKStA ihre Einvernahmen bereits abgeschlossen hat und deshalb keine Gefährdung besteht.

ÖVP wehrte sich gegen Liste

Als einzige Fraktion hatte zuvor die ÖVP einer von der WKStA vorgelegten Liste an Themengebieten nicht zugestimmt. Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger nahm dazu am Mittwoch im Ö1-Interview – noch vor Bekanntwerden des VfGH-Antrags – Stellung: „Nur eine Positivliste zu fragen ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Schränkt mich als Abgeordneter in meinem Fragerecht, in meinem Kontrollrecht ein, und deshalb werde ich sicher nicht zustimmen.“