D: Rückwirkende Abschöpfung von Stromzufallsgewinnen

Die deutsche Bundesregierung will zur Finanzierung der Strompreisbremse die „Zufallsgewinne“ von Stromproduzenten rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Das geht aus einem heute vom deutschen Kanzleramt sowie vom deutschen Wirtschafts- und Finanzministerium vereinbarten Eckpunktpapier hervor. Aus der Gewinnabschöpfung seien geschätzte Einnahmen im zweistelligen Milliardenbereich zu erwarten.

Frühere Pläne für die Maßnahme hatten sogar eine rückwirkende Gewinnabschöpfung ab März 2022 ins Auge gefasst. Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens hatte der deutsche Wirtschaftsminister, Robert Habeck (Grüne), zurückgewiesen. „Grundsätzlich geht es um Gewinne, von denen die Energieproduzenten niemals zu träumen gewagt hätten“, sagte er.

EU-Kommission für Abschöpfung

Im Zuge der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland waren die Energiepreise in die Höhe geschossen. Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus anderen Energiequellen konnten ihre Gewinne daraufhin enorm steigern. Dafür, diese „Zufallsgewinne“ abzuschöpfen, hatte sich auch die EU-Kommission ausgesprochen. Von Brüssel vorgegeben ist eine Abschöpfung spätestens ab dem 1. Dezember 2022.

Das nun vereinbarte Eckpunktepapier nennt noch keine Obergrenze, ab welcher Gewinne vom Staat einkassiert werden sollen. Geplant sei jeweils eine „technologiespezifische Erlösobergrenze“. Laut EU-Einigung sollten alle Gewinne oberhalb von 180 Euro pro Megawattstunde abgeschöpft werden. Diese Grenze gelte, „sofern keine technologiespezifische Erlösobergrenze bestimmt wird“.

Eingeschlossene Technologien sind erneuerbare Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen sind neben Erdgas auch Steinkohle und Biomethan. Ein Enddatum der Abschöpfung wird ebenfalls nicht genannt. Hier werde noch das „Review durch die EU-Kommission“ abgewartet.