Haftstrafen nach Attacke auf Vermeer-Gemälde

Nach einer Klebstoffattacke auf das weltberühmte Vermeer-Gemälde „Das Mädchen mit dem Perlenohrring“ sind drei Klimaaktivisten in den Niederlanden zu zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht in Den Haag sprach bei der Urteilsverkündung heute von einer „schockierenden“ Tat, wie die niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete. Zwar sei das kostbare Gemälde unversehrt, doch seien der Rahmen und die Rückseite des Bildes beschädigt worden.

Die drei Männer hatten sich in der vergangenen Woche mit Klebstoff an der Schutzglasscheibe des im Museum Mauritshuis in Den Haag ausgestellten Gemäldes festgeklebt und das Bild mit Tomatensoße beschmiert. Klimaaktivisten hatten in den vergangenen Monaten eine ganze Serie von Aktionen und Blockaden veranstaltet, die sich unter anderem gegen berühmte Kunstwerke richteten.

In Londons National Gallery überschütteten sie Vincent van Goghs Meisterwerk „Sonnenblumen“ mit Tomatensuppe, in der deutschen Stadt Potsdam bewarfen Aktivisten ein Werk des Impressionisten Claude Monet mit Kartoffelbrei. Im August klebten sich zwei Aktivisten an ein Werk von Lucas Cranach dem Älteren in der Berliner Gemäldegalerie und in Dresden an die weltberühmte „Sixtinische Madonna“ von Raffael.

Buschmann: Gefängnisstrafen möglich

Laut dem deutschen Justizminister Marco Buschmann wären in bestimmten Fällen ebenfalls Gefängnisstrafen für Klimaaktivisten möglich. „Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht“, sagte er der „Bild“-Zeitung. In Österreich würde das im Anlassfall ähnlich aussehen.

Kaum strafrechtliche Anzeigen in Wien

Bisher kam es etwa in Wien aber kaum zu strafrechtlichen Anzeigen im Zuge der Klebeproteste, so die Polizei auf APA-Anfrage. Denn in der Bundeshauptstadt hatten die Blockaden – wie in Berlin – zu keinen ernsthaften Problemen der Einsatzkräfte geführt. Und es wurden noch keine Beschädigungen von Kunstwerken vorgenommen. Bisher habe es sich größtenteils nur um Verwaltungsübertretungen gehandelt.

Nur am 15. September wollten sich im Naturhistorischen Museum Aktivisten bei einem Exponat ankleben. Das wurde jedoch im letzten Moment verhindert. Es wird gegen drei Personen wegen des Verdachts der versuchten Sachbeschädigung bzw. der versuchten schweren Sachbeschädigung ermittelt. Alle drei wurden auf freiem Fuß angezeigt. Der Fall ist bereits bei der Staatsanwaltschaft anhängig.