Krawalle in Linz: Karner will Abschiebungen

Nach den Halloween-Krawallen in Linz will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) „die Härte des Gesetzes voll ausschöpfen“. Zur APA meinte er, auch alle Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen würden entsprechend geprüft.

Bei schweren strafrechtlichen Verstößen soll es zu Außerlandesbringungen kommen. Zudem ist das Bundesamt für Fremdenwesen angewiesen, eine Aberkennung des Asylstatus von Tätern zu prüfen. Mittelfristig will Karner nach Syrien und Afghanistan abschieben, das ist derzeit aber nicht möglich.

129 Verdächtige, 35 Asylberechtigte

Nach den Ausschreitungen in der Nacht zum 1. November, die Karner eine „organisierte Hassveranstaltung“ nennt, mit Angriffen auch gegen die Polizei, hat man 129 Verdächtige ermittelt. Unter ihnen sind 35 Asylberechtigte und fünf Asylwerber.

Bei letzterer Gruppe geht der Innenminister davon aus, dass deren Asylverfahren eingestellt wird. Zudem hat Karner bei den zuständigen Behörden angeregt, das Quintett aufzuteilen und zu verlegen.

Heterogene Gruppe

Freilich handelt es sich bei den Verdächtigen um eine heterogene Gruppe. Auch zwölf EU-Bürger, 24 Personen mit Daueraufenthaltstitel, sechs subsidiär Schutzberechtigte und 46 österreichische Staatsbürger zählen dazu.

Unter den Herkunftsländern sind nach den Österreichern, von denen die Polizei bei 34 Migrationshintergrund angibt, Syrer mit 28 und Afghanen mit 14 am stärksten vertreten. Aber auch Serben, Kosovaren, Nordmazedonier, Rumänen, Thailänder und Bosnier beteiligten sich nach Behördenerkenntnissen an den Randalen.

Karner für Änderung auf EU-Ebene

Derzeit de facto nicht abschiebbar sind Afghanen und Syrer, konzediert der Innenminister, der hier aber auf EU-Ebene Änderungen erreichen will. „Mittelfristig“ meint er, dass man Geflüchtete in manche Regionen Syriens zurückschicken kann. Auch in Afghanistan könnte das bei Männern wieder möglich sein. Karner verweist darauf, dass heuer bisher 29 Afghanen und 48 Syrer ausgereist sind.

Karner wolle in der Causa eine „Taskforce“ unter Einbindung aller involvierten Behörden bilden. So will man sicherstellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Aufenthaltsstatus zu beenden.