ÖVP-Anwalt am VfGH: Experte kritisiert Doppelrolle

Der Rechtsanwalt Werner Suppan vertritt seit vielen Jahren die ÖVP und hochrangige Parteimitglieder in rechtlichen Fragen – auch in der aktuellen Affäre. Gleichzeitig ist Suppan aber auch Ersatzmitglied am Verfassungsgerichtshof (VfGH), was nun für Kritik des Verfassungsexperten Heinz Mayer sorgt.

„Entscheidungen sehr politiknah“

Die Doppelrolle sei zwar rechtlich zulässig, aber politisch mehr als problematisch, so Mayer gegenüber dem heutigen Ö1-Morgenjournal. „Die Entscheidungen des VfGH sind in der Regel sehr politiknah, und da kommt natürlich ein Parteianwalt sehr schnell in den Geruch, dass er nicht objektiv entscheidet womöglich. Und es genügt ja der Anschein, dass es so sein könnte, auch wenn es tatsächlich nicht so ist“, so Mayr.

Er denke, „dass allein die Mitgliedschaft eines Parteianwalts geeignet ist, die volle Unabhängigkeit des Gerichtshofes infrage zu stellen“. Suppan hatte in der Vergangenheit betont, er werde seine Tätigkeit für die Partei beenden, sollte er vom Ersatz- zum ordentlichen Mitglied des VfGH aufsteigen.

VfGH-Richter derzeit Nebenjob

Derzeit ist das Amt des Verfassungsrichters oder der Verfassungsrichterin Österreich eine Nebentätigkeit. Experte Mayer forderte hier eine Reform hin zu einer zeitlich befristeten Haupttätigkeit. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass keine Nebenbeschäftigung für politische Parteien möglich sei.

Einen ähnlich gelagerten Fall gab es bereits mit Rechtsanwalt Michael Rami, der die FPÖ und mehrere Mitglieder vertreten hatte. Er wurde 2018 zum ordentlichen Verfassungsrichter bestellt und beendete daraufhin seine Tätigkeit für die Partei.