U-Ausschuss: Anfang Dezember Entscheidung über Verlängerung

Die Entscheidung über eine Verlängerung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses muss spätestens Anfang Dezember erfolgen, endet doch die Beweisaufnahme am 9. Dezember. Während NEOS ausschließlich für eine weitere Befragung von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid verlängern will, hätten hingegen SPÖ und FPÖ – sowie die Grünen auch – gerne weitere drei Monate. Die Fronten scheinen verhärtet.

Gemäß der Argumentation von NEOS sei die politische Verantwortung nämlich geklärt, der Ausschuss drehe sich im Kreis. Vieles, das man erarbeitet habe, obliege nun einer strafrechtlichen Klärung. Weil aber Schmid bei seinem Auftritt keine einzige Frage beantworten wollte, soll er nach Abschluss seiner Einvernahme vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch einmal geladen werden. Notfalls soll der U-Ausschuss um diese Zeitspanne verlängert werden.

Ende von Schmid-Einvernahme abwarten

Das gebe die Verfahrensordnung auch her, betonte NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper. Tatsächlich heißt es in der betreffenden Passage der Verfahrensordnung (§ 53 Abs. 5): „Die Frist (…) kann auf Verlangen der Einsetzungsminderheit um längstens drei Monate verlängert werden.“ Längstens bedeute eben, dass auch eine kürzere Frist möglich sei.

Krisper will das Ende der Einvernahme Schmids durch die WKStA sowie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVwG) abwarten und Schmid dann neuerlich laden. Wenn sich das bis zum Ende des U-Ausschusses nicht ausgehe, soll für den dafür nötigen Zeitraum verlängert werden.

Wenig abgewinnen können dem SPÖ und FPÖ, die den Ausschuss gemeinsam mit NEOS eingesetzt haben. Beide Fraktionen – aber auch die Grünen – plädieren für eine Verlängerung um drei Monate, weil aus deren Sicht etliche Fragen offen seien. Vor allem seien durch das Schmid-Geständnis bei der WKStA neue Fakten auf den Tisch gekommen. Unterstützung erhalten sie dabei von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl.