Finanzmarktaufsicht straft Vorarlberger Landesversicherung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat festgestellt, dass die Vorarlberger Landesversicherung (VLV) ihrer Beratungspflicht nicht im rechtlich gebotenen Maß nachgekommen ist. Das berichtet die Wirtschaftspresseagentur (wpa). Die Strafe über 20.000 Euro sei rechtskräftig. Den Kundschaften sei aber kein Schaden entstanden.

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