Verschärfte Regeln für Regierungsinserate in Begutachtung

Die von der Bundesregierung im Oktober angekündigte neue Medienförderung sowie verschärfte Transparenzbestimmungen bei der Inseratenvergabe öffentlicher Stellen sind in Begutachtung gegangen. In Kraft treten sollen sie am 1. Juli 2023.

Die Inseratenvergabe durch öffentliche Rechtsträger soll künftig lückenlos dargelegt und transparent sowie nachvollziehbar gestaltet werden. Mit dem neuen Gesetz sollen Inseratenschaltungen und Medienkooperationen künftig ab dem ersten Euro der Medienbehörde RTR gemeldet und veröffentlicht werden. Ab 5.000 Euro pro Rechtsträger und Quartal müssen künftig auch die geschalteten Inserate bzw. Sujets oder Spots bekanntgegeben werden.

Die Nachweispflichten der öffentlichen Stellen steigen mit dem für Werbung eingesetzten Steuergeld. Für jede Kampagne mit einem Volumen von mehr als 150.000 Euro muss künftig ein Transparenzbericht vorgelegt werden, der etwa über das Informationsbedürfnis, die Inhalte der Kampagne, Ziele und Zielgruppen aufklärt. Ab 750.000 Euro ist eine Wirkungsanalyse verpflichtend. Nicht vorgesehen ist eine Obergrenze für Inseratenschaltungen.

Das „Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz“ (QJF-G) wiederum muss zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Es sieht die Vergabe von 20 Millionen Euro an Fördermitteln für Print- und Onlinemedien nach bestimmten Qualitätsmerkmalen wie Auslandskorrespondenten und inhaltlicher Vielfalt vor. Die Vergabe der Förderung obliegt der Medienbehörde KommAustria.