Neues Krisensicherheitsgesetz mit Lagezentrum bei Karner

Die Regierung hat heute ein neues Krisensicherheitsgesetz präsentiert. Zusätzlich zum neuen Gesetz werden das Verfassungsgesetz, das Wehrgesetz und das Meldegesetz geändert.

Kernpunkte sind der Bau eines Lagezentrums unter dem Innenministerium, eine effiziente Koordination unter den betroffenen Akteuren (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.) und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement.

Herz der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Auf mehr als 2.000 Quadratmetern soll in diesem Zentrum eine ständige Beobachtung der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit und Energie betrieben werden und die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen möglich sein.

Aufgabenverteilung soll klar definiert werden

Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. Es wird ein Regierungskoordinator für Krisenvorsorge im Bundeskanzleramt eingerichtet, der die bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Krisenszenarien sicherstellen soll. Aufgrund des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine wird auch erstmals ein im Kanzleramt angesiedelter Koordinator der Nachrichtendienste installiert.

Das Gesetz soll zudem eine effiziente Kooperation und gemeinsame Arbeit von Bund, Ländern, Gemeinden und NGOs sicherstellen.

Das Gesetz soll nun begutachtet und im Frühjahr dem Parlament zugewiesen werden. Das derzeitige Krisenmanagement stammt aus dem Jahr 1986. Damals wurde nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Innenministerium ein staatliches Krisenmanagement eingerichtet.