Übergewinnsteuer: AK und ÖGB fordern rasche Umsetzung

Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) treten für eine rasche Einführung einer Übergewinnsteuer im österreichischen Energiesektor ein. Das AK-ÖGB-Modell sieht vor, dass die Übergewinne im Energiesektor in den Jahren 2022 bis 2024 mit 60 bis 90 Prozent besteuert werden.

Zuvor hat die AK bei den Steuerrechtsprofessoren Georg Kofler (WU Wien), Michael Tumpel und Peter Bräumann (beide JKU Linz) ein Rechtsgutachten zum europa- und verfassungsrechtlichen Rahmen einer Übergewinnsteuer in Auftrag gegeben. Laut dem Gutachten ist eine besondere Besteuerung des Energiesektors verfassungsrechtlich möglich.

Darüber hinaus könne Österreich bei der Umsetzung der EU-Energie-Notfallverordnung (EU) 2022/1854 deutlich über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen. Wie die Arbeiterkammer betont, könne diese Solidaritätsabgabe nicht nur bei fossilen Energieunternehmen, sondern auch bei Stromversorgern zur Anwendung kommen. Die ebenfalls EU-weit vorgesehene Erlösobergrenze für einige Stromerzeuger würde keine „Sperrwirkung“ entfalten, so das Gutachten.