Der Baukonzern STRABAG darf seinen Kronzeugenstatus im Baukartell behalten. Das Kartellgericht entschied gegen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und für die STRABAG. Die BWB hatte heuer den Konzern nochmals vor das Gericht zitiert, weil neue Ermittlungen nahelegten, dass die STRABAG trotz ihres Kronzeugenstatus womöglich doch nicht so umfassend kooperierte wie gedacht. Die BWB prüft nun das Urteil und erwägt den Gang zum Höchstgericht, weil man eine Gesetzeslücke ortet.
Das Kartellgericht entschied, das abgeschlossene Verfahren nicht neu aufzurollen und der STRABAG den Kronzeugenstatus nicht abzuerkennen, berichtete der „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe). Man werde es nun prüfen und dann entscheiden, ob man Rekurs beim Kartellobergericht, dem Obersten Gerichtshof (OGH), einlege, hieß es aus der BWB zur APA.
Im Kern geht es um die Rechtsfrage, ob ein Unternehmen in einem Kartell seinen Kronzeugenstatus behalten darf, wenn sich später herausstellt, dass die Absprachen weiter gingen als gedacht. Aus Sicht der BWB könnte es hier eine Rechtslücke gegen, die der Gesetzgeber schließen müsste.