Terroristische Onlineinhalte künftig bei Kommaustria meldbar

Wer im Internet auf Beiträge stößt, die terroristische Inhalte verbreiten, soll diese künftig der Kommaustria melden. Nachdem die Regulierungsbehörde die Inhalte geprüft hatte, muss der Betreiber der Plattform die Inhalte innerhalb einer Stunde löschen.

Geschieht das nicht, werde es „empfindliche“ Strafen geben, kündigte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) heute nach dem Ministerrat an. Das entsprechende „Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz“ ist derzeit in Begutachtung.

Dieses Gesetz soll die Arbeit von Polizei und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) unterstützen. Geht bei der Kommaustria eine Meldung ein, hat diese 72 Stunden Zeit, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um die Verbreitung terroristischer Inhalte handelt.

Meldungen werden an Polizei weitergeleitet

Jede Meldung bei der Kommaustria werde selbstverständlich an die Polizei weitergegeben, so die Medienministerin. Anlass für dieses Gesetz ist eine EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte.

„Immer wieder wird das Internet für terroristische Propaganda missbraucht. Auch in der Radikalisierung vom Attentäter in Wien spielten soziale Plattformen eine große Rolle“, sagte Raab.

Strafen angekündigt

Konkret geht es etwa um die Suche nach Mittätern, Lernhilfen, um Bomben zu basteln, oder das Verbreiten von IS-Propaganda auf Social Media, aber auch anderen Websites. Wird ein Beitrag gar nicht oder nicht innerhalb der einstündigen Frist vom Netz genommen, werde es „empfindliche“ Strafen bis hin zu vier Prozent des Umsatzes des Unternehmens geben, so Raab.