Causa Schmid: VfGH begehrt Einsicht in geschwärzte Akten

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid ist schon im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss gewesen, hat aber dort nichts ausgesagt. Daher soll er erneut dort erscheinen, wenn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Befragungen abgeschlossen hat. Zu welchen Themen er dann im U-Ausschuss von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern befragt werden darf und wozu nicht, darüber gibt es noch immer Debatten. Wie schon vor wenigen Wochen sorgt sich die Justiz darüber, dass laufende Ermittlungen beeinträchtigt werden könnten.

Deshalb hatte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bereits den VfGH zur Klärung dieser Frage angerufen. Zur Entscheidungsfindung will der VfGH aber alle Unterlagen der Schmid’schen Aussage vor der WKStA ansehen dürfen, auch die geschwärzten Teile. Das sorgt nun wieder für Diskussionen, wie das Ö1-Morgenjournal heute berichtete.

Der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer von der Johannes Kepler Universität Linz sah etwa die Möglichkeit, dass dadurch auch Informationen nach außen dringen könnten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Es werde „immer schwerer kontrollierbar, was mit diesem Material geschieht, zumal ja beispielsweise auch Vertreter der Anwaltschaft Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind, und hier natürlich bestimmte Interessenskonflikte bestehen könnten“, so Birklbauer zum ORF-Radio.

Der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk sagte, der VfGH brauche im Allgemeinen keine Einsicht in die Akten, um die Frage zu klären, ob Schmid dazu befragt werden darf oder nicht. „Aber man kann nicht von vornherein ausschließen, dass der Gerichtshof hier einen Beschluss fasst, selbst über diese Informationen zunächst Bescheid zu bekommen, bevor er seine Entscheidung trifft“, so Funk.

Er hielt es aber, anders als Birklbauer, für notwendig, dass sich das Höchstgericht mit der Frage befasst, sei sie doch „von ganz grundsätzlicher Bedeutung“. Denn solche Fragen der Zuständigkeiten zwischen U-Ausschüssen und Justiz würden wiederholt aufkommen, gerade in Hinblick auf die geplante Reform der Staatsanwaltschaften.