27-mal entschlagen: Sobotka beantragte Beugestrafen für Schmid

Die Befragung von Ex-Generalsekretär Thomas Schmid im ÖVP-Untersuchungsausschuss vergangene Woche ist anders verlaufen als wohl viele Beobachter und Beobachterinnen erwartet haben. Schmid glänzte nämlich weniger mit Antworten als mit Schweigen. 27-mal verweigerte der frühere Chef der Staatsholding ÖBAG die Auskunft.

Am Mittwoch hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) als Ausschussvorsitzender den entsprechenden Antrag zur Verhängung von Beugestrafen an das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) übermittelt. Der Antrag liegt ORF.at vor und listet insgesamt 27 Fragen, die Schmid mit Verweis auf sein Entschlagungsrecht nicht beantwortet hatte.

Nach Ansicht der damaligen U-Ausschuss-Vorsitzenden, Doris Bures (SPÖ), und Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl konnte die Auskunftsperson aber die Gründe seiner Aussageverweigerung nicht glaubhaft darlegen. Somit stellte Bures fest, dass in 27 Fällen die Aussageverweigerung ungerechtfertigt war. Die Auskunftsperson wurde auch darüber informiert, dass eine mögliche Beugestrafe verhängt werden könnte.

Vier Wochen Zeit

Schmid beantwortete beispielsweise nicht, ob er Wahrnehmungen zu Betriebsausgaben des Signa-Konzerns des Tiroler Immobilieninvestors Rene Benko hat. Auch bei der Frage, ob er wusste, dass Tal Silberstein für Benko tätig war, entschlug er sich.

Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob Schmid die Aussagen ungerechtfertigt oder gerechtfertigt verweigerte. Dafür hat das BVwG vier Wochen Zeit. Im Fall einer ungerechtfertigten Aussageverweigerung sind Strafen bis zu 1.000 Euro möglich.

„Ohne zahlenmäßige Festlegung“

Ob dieser Maximalbetrag pro nicht beantworteter Frage oder pro Ausschusstag gilt, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten. In dem Schreiben Sobotkas an das BVwG heißt es auch: „Da die Frage, ob die Verhängung der Beugestrafe für je einzelne Frage oder jeweils nur pro Themenkomplex zulässig ist (…) und Rechtsprechung hierzu bislang fehlt, wird die Verhängung von Beugestrafen ohne zahlenmäßige Festlegung beantragt.“