Wöginger: Menschenrechtskonvention „gehört überarbeitet“

Nach Ansicht von ÖVP-Klubchef August Wöginger muss nicht nur das europäische Asylrecht überarbeitet werden, sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das sagte er in einem gestern veröffentlichten Interview mit dem „Standard“.

„Auch die Menschenrechtskonvention gehört überarbeitet. Wir haben mittlerweile eine andere Situation, als es vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, als diese Gesetze geschrieben wurden“, sagte der ranghohe Politiker der Volkspartei. Welche Artikel bzw. Stellen nicht mehr zeitgemäß sein könnten, ging aus dem Interview nicht hervor.

Zuvor hatte Wöginger auf die Frage nach den Flüchtlingszelten in Österreich und die mangelnde Umsetzung der Verteilungsquoten der Bundesländer die Europäische Union in Sachen Asylpolitik scharf kritisiert. Die EU habe „sieben Jahre lang verschlafen, tragfähige Lösungen zum Schutz der Außengrenzen auf den Tisch zu legen. Das ist ein Aufruf in Richtung Europa, in die Gänge zu kommen.“

In Österreich im Verfassungsrang

Die EMRK wurde am 4. November 1950 unterzeichnet und ist im September 1953 in Kraft getreten. Österreich ist ihr 1958 beigetreten, 1964 wurde sie rückwirkend mit dem Beitrittsdatum in den Verfassungsrang erhoben.

Ziel der EMRK war es, die in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 zwar verbrieften, aber aufgrund der globalen Verwerfungen des Kalten Krieges nicht verbindlich durchsetzbaren Grund- und Freiheitsrechte für (West-)Europa zu genau solchen zu machen.

Sie entspricht folglich inhaltlich weitgehend den bürgerlichen und politischen Rechten, wie sie in der UNO-Menschenrechtserklärung festgelegt sind und sieht eine Reihe von Grundrechten und -freiheiten vor, darunter Recht auf Leben, Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Verbot der Diskriminierung.