Causa Schmid: Justizressort bat VfGH um Fristverlängerung

Der Verfassungsgerichtshof wird sich in wenigen Tagen mit der Causa Thomas Schmid beschäftigen. Das Höchstgericht soll auf Antrag des Justizministeriums klären, welche Fragen der ÖVP-U-Ausschuss stellen kann und welche nicht, um etwaige Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht zu gefährden. Der VfGH wollte aus dem Ressort deshalb mehr Informationen – dieses bat um eine Fristverlängerung.

Am 2. November hatte sich das Justizministerium unter Ministerin Alma Zadic (Grüne) an den VfGH gewandt, um die Sache zu klären. Damit konnte der U-Ausschuss einen Tag später Schmid, der alle Aussagen verweigerte, nur bedingt befragen.

Am Tag der Befragung forderte das Höchstgericht das Ministerium auch auf, bis vergangenen Freitag (11. November) darzulegen, zu welchen Themenkomplexen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Das dürfte allen voran die geschwärzten Teile der Schmid’schen Aussage vor der WKStA betreffen. Das Schreiben des VfGH an das Ressort ist mit 3. November datiert.

Am 4. November bat das Ministerium dann um eine „Erstreckung der Frist bis 16. November“, was ihm durch den VfGH wenige Tage später auch gewährt wurde. Bis zum selben Tag kann auch der U-Ausschuss eine Stellungnahme an den VfGH übermitteln.

Man habe um Fristerstreckung „aufgrund der erforderlichen Verwaltungsabläufe angesucht“, hieß es auf ORF.at-Anfrage aus dem Justizministerium. Auf die Frage, ob und welcher Schriftsatz (etwa die geschwärzten Teile) übermittelt werden soll, ging der Sprecher nicht ein. Der VfGH tritt am 22. November zusammen, um über diesen Fall zu beraten.