Ermittlungen wegen Kollaps von Kryptobörse FTX

Nach dem Insolvenzantrag der Kryptobörse FTX hat die Polizei der Bahamas Ermittlungen aufgenommen.

In Anbetracht des globalen Kollapses von FTX untersuche ein Team von Finanzermittlern in enger Zusammenarbeit mit der Wertpapieraufsicht des Inselstaates, ob kriminelles Fehlverhalten vorliege, teilte die Polizei gestern mit. Auf den Bahamas sind das internationale Geschäft von FTX sowie der zurückgetretene Chef Sam Bankman-Fried ansässig.

Die Wertpapieraufsicht hatte zuvor angegeben, das Unternehmen stehe unter Verdacht, unter anderem Kundengelder veruntreut zu haben. Bankman-Frieds internationale Kryptoplattform FTX.com war vor einer Woche in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nachdem Zweifel an den Kapitalreserven zu einer Kundenflucht und Mittelabzügen im Milliardenvolumen geführt hatten.

Am Mittwoch sah es zunächst so aus, als ob der Konkurrent Binance den Großteil des angeschlagenen Konzerns übernehme. Doch dieser Plan scheiterte am Tag darauf.

Am Donnerstag teilte die Wertpapieraufsicht der Bahamas mit, bestimmte Vermögenswerte von FTX eingefroren und einen Insolvenzverwalter für die Abwicklung beantragt zu haben. Am Freitag beantragte FTX nach eigenen Angaben Gläubigerschutz in den USA, Bankman-Fried gab seinen Rücktritt als Chef bekannt. Der 30-Jährige erklärte aber, er wolle die Übergabe an den neuen Chef John J. Ray III. begleiten.

Aufruf an Geschädigte

In Österreich ruft COBIN Claims geschädigte Kryptoanlegerinnen und -anleger dazu auf, der Rechtsschutzplattform ihre Schäden zu melden. Hintergrund ist der FTX-Kollaps. COBIN Claims will aber auch darüber hinaus Fälle sammeln, um eine Schadenserhebung zu machen, so der Verein in einer Aussendung. Erst in einem weiteren Schritt könnten mögliche rechtliche Schritte gemacht werden.

Es sei angesichts des FTX-Zusammenbruchs davon auszugehen, dass „nicht nur ein Anschluss an ein Insolvenzverfahren in den USA für Betroffene organisiert werden muss, sondern dass auch Kontakte hergestellt werden müssen, damit Anlegerinnen und Anleger aus Österreich und der EU Zugang zu internationalen Strafverfahren und Sammelklagen haben“, so Vereinsobmann Oliver Jaindl.