Energie: Gewinnabschöpfung für Übergewinne soll kommen

Die Regierung schlägt deutliche Eingriffe in die Erlöse von Öl- und Gasfirmen und von Stromerzeugern vor. Damit sollen zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen erzielt werden, die zur Unterstützung von Haushalten und Firmen zur Verfügung stehen sollen, kündigten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) heute an.

Bei Öl- und Gasfirmen soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft werden, bei Stromerzeugern werden die Erlöse gedeckelt.

Konkret soll bei Öl- und Gasfirmen der Durchschnittsgewinn der vier Jahre 2018 bis 2021 als Basis genommen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent davon abgeschöpft werden.

Da aber zugleich die Körperschaftssteuer auf diesen Gewinn weiter fällig wird, kommt es letztlich zu einer Abgabe von 65 Prozent dieser Gewinne, erläuterte Kogler. Falls Firmen nachweisen können, dass sie in erneuerbare Energie investieren, sinkt die Abschöpfung von 40 auf 33 Prozent.

Bis Ende 2023 befristet

Bei stromerzeugenden bzw. mit Strom handelnden Firmen wiederum soll der Erlös mit 180 Euro pro MWh gedeckelt werden. Dieser maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können.

Auch werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu eine politische Einigung gebe, so Brunner. Der Vorschlag soll heute in den Nationalrat eingebracht werden.

Die Maßnahmen sind bis Ende 2023 befristet und gelten für die Gewinnabschöpfung bei fossilen Unternehmen rückwirkend ab 1. Juli, für die Obergrenze bei Stromerzeugern ab 1. Dezember 2022. Basis dafür sind EU-Bestimmungen.