RH sieht einige Mängel bei Familienhilfen

Während der CoV-Pandemie gab der Bund – von März 2020 bis Ende 2021 – 1,034 Mrd. Euro für die zusätzliche Unterstützung von Familien mit Kindern aus. Der Rechnungshof hat die Maßnahmen geprüft und einige Mängel gefunden. So habe die nachweislose Weitergewährung der Familienbeihilfe zu lange gedauert, was auch zu großem administrativem Rückstau führte. Der Familienhärteausgleich sei kompliziert und nicht wirklich treffsicher gewesen.

Nach genauer Betrachtung der CoV-Familienhilfen empfiehlt der Rechnungshof in dem heute veröffentlichten Bericht, bei Unterstützungsleistungen „mit erheblicher Gebarungsrelevanz“ den zielgruppenspezifischen Bedarf und den gesellschaftlichen Nutzen vorweg abzuschätzen und die Maßnahmen „auf dieser Basis im Sinne von sozialer Treffsicherheit und Wirksamkeit zu optimieren“.

Um Ungleichbehandlungen und Überförderungen zu vermeiden, sollte man bei einer einkommensbezogenen Ermittlung von Förderhöhen alle maßgeblichen Einkommensquellen berücksichtigen sowie vergleichbare Förderleistungen anrechnen – was der RH beim Härteausgleich vermisste.

„Rückkehr in Regelbetrieb mitbedenken“

Bei vorübergehenden Maßnahmen müsse man die erforderliche Dauer und die Rückkehr in den Regelbetrieb mitbedenken: „Insbesondere wären Maßnahmen zu unterlassen, bei denen schon vorweg absehbar ist, dass sie zu Rückforderungen in erheblichem Ausmaß führen können.“ Das wäre nämlich bei der Familienbeihilfe der Fall gewesen – und wurde dann, auch wegen des befürchteten erheblichen Administrationsaufwandes, nachträglich gesetzlich saniert. Bei Konzeption neuer Förderinstrumente „wäre darauf zu achten, dass diese verwaltungsökonomisch abgewickelt werden können“, heißt es denn auch.

Die höchsten Kosten – der Zusatzforderungen von rund einer Milliarde – verursachte der Covid-19-Kinderbonus: 675 Mio. Euro wurden (mit einer zusätzlichen Zahlung von 360 Euro im September 2020) für 1.976.000 Kinder ausbezahlt. Einfach, unbürokratisch und ohne Antragstellung, konstatiert der Rechnungshof positiv – aber negativ merkt er an, dass der Bonus an keinen speziellen Coronavirus-Bedarf gebunden war.

„Unsachlich lange“

143 Mio. Euro für 100.000 Kinder kostete die Weitergewährung der Familienbeihilfe ohne Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen von März 2020 bis März 2021. Damit wurde die Einstellung der Unterstützung im ersten Lockdown vermieden. Das war zwar beim ersten Lockdown nachvollziehbar, hatte letztlich – erstreckt bis März 2021 – aber „unsachlich lange“ gedauert, befand der RH. Letztlich waren Rückforderungen praktisch unmöglich und wurden daher (per rückwirkender Gesetzesänderung) unterlassen. Damit haben sich die Kosten verdreifacht und es führte zu einem „beträchtlichen administrativen Rückstau und stellte die Finanzämter in der Folge vor erhebliche Probleme“.

Mit 132 Mio. Euro für 193.000 Kinder wurden über den CoV-Familienhärteausgleich Einkommensausfälle (durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit) für Einkommensschwächere kompensiert. Pro Familie gab es durchschnittlich 1.302 Euro, pro Kind etwa 700 Euro. Dabei gab es „Schwächen in der Konzeption“ und Abwicklung, befand der Rechnungshof. Das System sei kompliziert gewesen, wesentliche Einkommensbestandteile seien nicht eingerechnet worden und der Einkommensverlust sei nicht für den gesamten Förderzeitraum nachzuweisen gewesen (sondern nur einmalig die Anmeldung für die Kurzarbeit).

Keine Untersuchungen von Wirkung

Da die Abgeltung aus dem Härtefallfonds für Selbstständige nicht eingerechnet wurde, bekamen Familien, in denen zumindest eine Person selbstständig war, im Durchschnitt mehr. Und weil kein lückenloser Nachweis des Einkommensausfalls erbracht werden musste, war auch bei nur kurzer Arbeitslosigkeit oder weiterer voller Arbeit nach einer Anmeldung zur Kurzarbeit das Risiko der Überforderung gegeben. Bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen habe es an Effizienz und Effektivität gemangelt. Die Administration war aufwendig, 9,17 Mio. Euro – das waren sieben Prozent des Fördervolumens – wurden für externe Unterstützung ausgegeben.

Insgesamt wurden rund 900 Mio. Euro ohne Antrag automatisch und ohne weitere Bedarfsanforderungen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Untersuchungen über die Wirkung auf die soziale Situation der Familien gab es keine, bemängelte der Rechnungshof.