Getötete Eltern: Gericht in Bozen verhängt lebenslange Haft

Ein 31-Jähriger ist gestern in Bozen nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er vor über einem Jahr seine beiden Eltern getötet und anschließend in einen Fluss geworfen haben soll. Die leblosen Körper wurden erst Wochen später nach einer aufwendigen Suche im Flussbett der Etsch gefunden.

Das Gericht entschied zudem, dass der Mann ein Jahr in Einzelhaft verbringen soll und dass er bei beiden mutmaßlichen Morden – die kurz nacheinander stattgefunden haben sollen – voll zurechnungsfähig gewesen sei.

Der Sohn der Getöteten hatte die Tat zwar gestanden, allerdings pochte die Verteidigung darauf, dass der Angeklagte aufgrund seines psychischen Zustandes nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen aufgrund der Kaltblütigkeit der Tat für lebenslange Haft mit einem Jahr Einzelhaft.

Während des Prozesses – bei dem über 100 Zeugen gehört wurden – waren mehrere Gutachten vorgelegt worden, die sich mit der Zurechnungsfähigkeit beschäftigten. Diese kamen zu völlig unterschiedlichen Schlüssen. Einig waren sich die Gutachter darin, dass der Angeklagte unter psychischen Störungen leidet und auch heute noch gefährlich sei. Das würden auch Vorfälle im Gefängnis zeigen.