Wirecard-Aktionäre gelten nicht als Gläubiger

Die Aktionäre und Aktionärinnen des Finanzdienstleisters Wirecard gehen nach einem Urteil des Landgerichts München bei der Insolvenz leer aus. Sie gelten nicht als Gläubiger und könnten ihre Schadenersatzansprüche deshalb nicht als Forderung bei Insolvenzverwalter Michael Jaffe geltende machen, verkündete das Gericht heute. Geklagt hatte die Fondsgesellschaft Union Investment.

Mit dem Urteil könnte Jaffe einen Großteil der Ansprüche gegen den insolventen Zahlungsabwickler abweisen. Rund 22.000 Aktionäre fordern sieben Milliarden Euro. Banken, Sozialkassen und andere Wirecard-Gläubiger haben Ansprüche über 3,3 Milliarden Euro angemeldet.

Das Verfahren dürfte allerdings durch die Instanzen gehen und letztlich erst vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden.