Britisches Höchstgericht lehnt schottisches Referendum ab

Ein neues Unabhängigkeitsreferendum in Schottland ist in weite Ferne gerückt. Das britische Höchstgericht in London teilte heute mit, das schottische Regionalparlament habe kein Recht, eine Volksabstimmung anzusetzen. Die Befugnis, eine solche Abstimmung anzusetzen, sei dem Parlament des Vereinigten Königreichs vorbehalten. Damit folgte das Gericht den Argumenten der britischen Regierung.

Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, sagte der Vorsitzende Richter Robert Reed. „Ein rechtmäßig abgehaltenes Referendum hätte wichtige politische Konsequenzen für die Union und das Parlament des Vereinigten Königreichs“, sagte der Richter. „Es würde die demokratische Legitimität der Union und die Hoheit des Parlaments des Vereinigten Königreichs über Schottland entweder stärken oder schwächen.“

Sturgeon „enttäuscht“

Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon zeigte sich in einer ersten Reaktion „enttäuscht“, hatte aber zuvor angekündigt, die Entscheidung des Supreme Court anzuerkennen. Sie wolle dann aber die nächste britische Parlamentswahl zu einem Quasireferendum machen und den Wahlkampf ihrer Schottischen Nationalpartei (SNP) nur mit der Forderung nach Unabhängigkeit bestreiten.

In einem ersten Referendum 2014 hatte sich eine Mehrheit der Schotten für den Verbleib im Vereinigten Königreich ausgesprochen. Für London ist die Frage damit langfristig entschieden. Sturgeon aber argumentiert, dass der Brexit, den die Schotten 2016 deutlich abgelehnt hatten, die Ausgangslage verändert habe. Sie will ein unabhängiges Schottland zurück in die EU führen.