EuGH: Titandioxid zu Unrecht als krebserregend eingestuft

Die EU hat den Weißmacher Titandioxid in Pulverform zu Unrecht als krebserregend eingestuft. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute für nichtig. Die EU-Kommission habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, teilte das Gericht in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden.

Titandioxid steckt beispielsweise in Wandfarbe und Sonnencreme. Das Farbpigment steht in Verdacht, krebserregend zu sein. In Lebensmitteln ist Titandioxid seit Anfang des Jahres verboten. 2019 hatte die EU-Kommission beschlossen, dass der Stoff in Pulverform als krebserregend einzustufen ist, wenn er eingeatmet wird. Titandioxid wurde damit nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis versehen werden. Dagegen hatten verschiedene Hersteller und Händlerinnen geklagt.

Krebsgefahr nur in Zusammenhang mit bestimmten Partikeln

Eine solche Einstufung müsse auf zuverlässigen und anerkannten Untersuchungen beruhen, urteilte das EU-Gericht nun. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Außerdem dürfe ein Stoff nur als krebserregend eingestuft werden, wenn er tatsächlich die „intrinsische Eigenschaft“ habe, Krebs zu erzeugen.

Titandioxid müsste also für sich genommen krebserregend sein. Hier dagegen besteht die Gefahr für Krebs laut Gericht nur in Verbindung mit bestimmten lungengängigen Titandioxidpartikeln, wenn sie in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, einer bestimmten Größe und einer bestimmten Menge vorhanden seien. Das reiche für die Einstufung als krebserregend nicht aus.