Wahlen 2017 und 2022 im Visier von Frankreichs Justiz

In Frankreich ermitteln Untersuchungsrichter zur Rolle von Beraterfirmen während des Präsidentschaftswahlkampfs 2017 und 2022. Die Ende Oktober eingeleiteten Vorermittlungen beträfen zum einen die Tätigkeit der Beraterfirmen, zum anderen Hinweise auf mögliche „Begünstigung“, teilte die Finanzstaatsanwaltschaft heute in Paris mit.

Die Staatsanwaltschaft reagierte mit ihrer Mitteilung auf Berichte in französischen Medien, erwähnte aber nicht, um wessen Wahlkampf und welche Beraterfirmen es sich handle. Die Zeitung „Le Parisien“ hatte zuvor berichtet, dass Präsident Emmanuel Macron wegen möglicher illegaler Finanzierung seines Präsidentschaftswahlkampfs im Visier der Justiz sei.

Wahlkampfkonten untersucht

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es bei den Vorermittlungen unter anderem auch um den Verdacht auf „unregelmäßige Führung von Wahlkampfkonten“. Details dazu wurden jedoch nicht genannt.

Während der Kampagne zur Präsidentschaftswahl 2022 hatte ein Bericht des Senats über den Einsatz von Beraterfirmen einen Streit über die Nutzung öffentlicher Gelder ausgelöst. Demzufolge hatte sich der Umfang der Beraterverträge mit staatlichen Stellen zwischen 2018 und 2021 verdoppelt. 2021 sei bei diesen Verträgen ein Gesamtwert in Rekordhöhe von mehr als einer Milliarde Euro erreicht worden.