„Dick-Pic“-Paragraf: Umsetzung wird geprüft

Nach dem Vorschlag von Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP), das ungefragte Zuschicken von „Dick-Pics“ – also Penisbildern – unter Strafe zu stellen, will das Justizministerium eine Möglichkeit für die Umsetzung einer derartigen Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht prüfen, hieß es auf APA-Anfrage. Wann das so weit sein wird, war heute zunächst unklar.

Plakolm sah allerdings eine Änderung des Strafgesetzbuches für notwendig und schlug dafür den Paragrafen 218, der die sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen bestraft, vor. In Deutschland etwa wurde das bereits mit dem Paragrafen 184 des deutschen Strafgesetzbuches, bei dem es um das Überlassen von pornografischen Inhalten geht, geändert.

Gerichtliche Strafbarkeit erst bei Berührung

In Österreich beginne die sexuelle Belästigung erst durch intensive Berührungen in geschlechtsspezifischen Bereichen, wie Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität im Ö1-Morgenjournal berichtete. „Davor haben wir keine gerichtliche Strafbarkeit.“

Nur wenn ein- und derselbe Mann diese Bilder öfter ungefragt verschickt, würde er sich wegen Stalkings strafbar machen. Bei Paragraf 107a StGB ist derjenige zu bestrafen, der „eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt“. Dieser ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, heißt es im Strafgesetzbuch.

SPÖ: „Könnte längst beschlossene Sache sein“

Verwunderung über den Vorschlag Plakolms kam von der SPÖ, denn die Strafbarkeit „könnte längst beschlossene Sache sein“. Einen Antrag dazu habe SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim bereits im April in den Nationalrat eingebracht.

„Dass ÖVP-Staatssekretärin Plakolm heute mit dieser Forderung ankommt und gleichzeitig die Regierungsparteien immer wieder Oppositionsvorschläge ignorieren bzw. die Anträge vertragen, ist bedauerlich und bringt uns in der Sache nicht weiter“, sagte Yildrim.