VfGH bekam Zusammenfassung geschwärzter Aktenteile

Die Justiz hat dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine kurze Zusammenfassung jener Aussagen von Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid übermittelt, die in den Akten über die Einvernahmen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschwärzt sind.

Der VfGH brauchte das, um über einen Antrag von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) auf Klärung des Befragungsumfanges im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss zu entscheiden, berichtete das Ö1-Mittagsjournal heute.

Sorgen, dass mit Übermittlung der kurzen Zusammenfassung bisher unbekannte Details der Schmid-Aussagen vor der WKStA an die Öffentlichkeit geraten könnten, hat der VfGH laut Mittagsjournal unter Hinweis auf bereits seit 2015 geltende strenge Regeln über den Umgang mit vertraulichen Auskünften zurückgewiesen. Diese Regeln orientieren sich an jenen des Parlaments für den Umgang mit geheimen Unterlagen.

Zadic wandte sich an VfGH

Die Auskunft eingeholt haben die Höchstrichter, weil Zadic den VfGH um Klärung der Frage ersucht hatte, wie weit Schmid vom ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss befragt werden können muss. Denn die ÖVP war vor der Befragung Schmids nicht bereit, eine vom Justizministerium angestrebte Vereinbarung zum Schutz der WKStA-Ermittlungen einzugehen.

Zadic wollte mit den Fraktionen vereinbaren, dass Schmid nur zu jenen Teilen befragt wird, zu denen er bei der Staatsanwaltschaft bereits vollständig ausgesagt hat. Die ÖVP wollte sich – wohl auch mit Blick auf die geschwärzten Stellen in den Akten – nicht einschränken lassen. Daraufhin wandte sich Zadic an den VfGH.

Beratungen über mehrere Anträge

Über diesen und ein paar weitere Anträge zum U-Ausschuss berät der VfGH in der laufenden Session. So müssen die Höchstrichter ebenfalls entscheiden, ob die Justiz (was das Ministerium verweigert hatte) die Chats Schmids mit Personen, die ein „Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ“ haben sollen, herausgeben muss – wie es ÖVP-Mitglieder des U-Ausschusses verlangt haben.

Ein weiterer Antrag betrifft das Begehren der ÖVP, Zadic in der Justiz-Causa zu ersuchen, den Datenbestand der „Usermail“-Accounts der WKStA sowie die gesamte schriftliche Kommunikation innerhalb der Behörde, soweit sie mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt, zu erheben und dem Ausschuss vorzulegen.