Sonderbetreuungszeit wird bis Mitte 2023 verlängert

Die während der CoV-Pandemie eingeführte Sonderbetreuungszeit wird bis 7. Juli 2023 verlängert. Ein Antrag der Regierungsparteien dazu wurde gestern im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ angenommen – und kann damit im Nationalratsplenum Mitte Dezember beschlossen werden.

Die Sonderbetreuungszeit der Phase sieben endet am 31. Dezember. Angesichts der hohen Infektionszahlen sei es sinnvoll, die Regelung zu verlängern, sagte ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf. Mit der entsprechenden Abänderung eines Initiativantrages zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz wird eine Phase acht von 1. Jänner bis 7. Juli 2023 angehängt.

Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und die Abwicklung ist ein Zeitraum bis 30. November 2024 vorgesehen.

Kocher: Entwicklung im Winter ungewiss

NEOS hält eine Verlängerung wegen des Endes der Pandemiesituation nicht mehr für nötig. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hielt dem entgegen, dass es immer noch Kontaktbeschränkungen aufgrund der Infektion gebe. Somit müsse man Eltern mit Betreuungspflichten weiter die Möglichkeit der Sonderbetreuung einräumen. Zudem wisse man nicht, wie sich die Zahlen im Winter entwickeln werden.

Auch Langzeit-Kurzarbeitsbonus verlängert

Ebenfalls verlängert – und zwar bis 30. Juni 2023 – wird die Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus. Dem stimmten im Sozialausschuss ÖVP, Grüne und SPÖ zu. Damit soll allen Anspruchsberechtigten der Zugang gesichert werden.

Die Einmalzahlung von 500 Euro für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge der Pandemie im Dezember 2021 seit mindestens zehn Monaten in Kurzarbeit waren, wurde Ende vergangenen Jahres vom Nationalrat beschlossen.